Sachverständiger Bau für Gutachten
Die SPuBA UG ist ein flexibles Dienstleistungsunternehmen und hat es sich zum Ziel gemacht durch den Einsatz von Bausachverständigen spürbare Mehrwerte für die Kunden zu generieren. Qualifizierte Beratung und Begutachtung stellen hierfür die Basis dar. Liegen Baumängel, Baufehler oder ein Bauschaden vor, dokumentiert ein Bausachverständiger oder Baugutachter die Situation, benennt die Ursache des Bauschadens, entwickelt Sanierungsvorschläge die er dann unter Berücksichtigung der zu erwartenden Kosten in sein Baugutachten einfließen lässt. Auch ermitteln wir auf Wunsch einen Kaufpreis Haus. Eine Immobilienbewertung sollte immer erfolgen. Ein Gutachten Haus kann für viele Zwecke eingesetzt werden, Unsere Sachverständigen Bau stehen Ihnen zur Verfügung.
Für den Bereich Wertermittlung Haus können verschiedene Verfahren angeboten werden. Den Hauswert ermitteln können Sie, im Sachwertverfahren oder im Ertragswertverfahren durch einen Immobiliengutachter .
Diese Art der Wertermittlung wird in der Regel bei nicht am Mietmarkt gehandelten Immobilien (z. B. eigengenutzten Einfamilienhäusern) angewendet. Hintergrund ist die Tatsache, dass sich der Wert der Immobilie nicht nach den zukünftig dauerhaft erzielbaren Reinerträgen, sondern nach den Herstellungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten (Sachwert) bemisst. Traditionell wird deshalb das Sachwertverfahren bei eigengenutzten Objekten wie Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet.
Grundsätzlich wird im Sachwertverfahren ermittelt, welche Kosten bei einem Neubau (Ersatz) des zu bewertenden Objektes entstehen würden. Ganz explizit sind hier nicht „Rekonstruktionskosten“ gemeint. Im Anschluss wird die Abnutzung bewertet und abgezogen. Des Weiteren sind sonstige wertbeeinflussende Umstände zu berücksichtigen. Das Sachwertverfahren bezieht sich meist auf die baulichen Anlagen, der Wert des Grund und Bodens wird im Vergleichswertverfahren bestimmt.
Ertragsverfahren
Das Ertragswertverfahren kommt insbesondere bei Grundstücken in Betracht, bei denen der dauerhaft erzielbare Ertrag für die Werteinschätzung am Markt im Vordergrund steht, zum Beispiel: Mietwohngrundstücke (Mehrfamilienhäuser) Geschäftsgrundstücke (Büro- und Geschäftshäuser, Einkaufszentren)Spezialimmobilien (Parkhäuser, Tankstellen, Hotels, Logistikflächen) Gemischt genutzte Grundstücke.
Üblicherweise wird das Ertragswertverfahren nicht für selbst genutzte Wohngrundstücke bzw. -immobilien wie z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen, deren Wert im Regelfall im Vergleichswertverfahren (ggf. ergänzend im Sachwertverfahren) angewendet. Ebenfalls wendet man das Ertragswertverfahren üblicherweise nicht für vermietete oder besonders ausgestattete Spezialimmobilien an, wie z. B. spezielle Produktionsanlagen, Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Bahnhöfe, kulturelle Immobilien und militärisch genutzte Grundstücke.
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